Eine Stadt solidarisch – Nazis keine Chance
Eine Stadt solidarisch – Nazis keine Chance

Empörung reicht nicht!

Das „Bochumer „Bündnis gegen Rechts“ lädt am Donnerstag, den 22.11. um 18.00 Uhr bei ver.di, Universitätstrasse 76 zu einer Veranstaltung mit Rechtsanwalt Mehmet Daimagüler ein, der Nebenklagevertreter im „NSU“-Prozess war und schreibt dazu: »Am 11.Juli 2018 endete nach über fünf Jahren Verhandlung der „NSU“-Prozess mit dem Urteil gegen die Hauptangeklagte Beate Tschäpe und vier weitere Angeklagte, die wegen Unterstützung des „NSU“ verurteilt wurden. Beate Tschäpe wurde verurteilt zu lebenslanger Haft, schuldig gesprochen des Mordes in zehn Fällen, die vier weiteren Angeklagten zu unterschiedlich langen Haftstrafen. Damit scheint die juristische Aufarbeitung der „NSU“-Morde und der von dem „Trio“ verübten Anschläge, Attentate und Banküberfälle abgeschlossen, die politische Aufarbeitung allerdings nicht.
Die parlamentarischen Untersuchungsausschüsse des Bundestags und die der Bundesländer haben auf unterschiedliche Weise und mit unterschiedlichem Erfolg zu klären versucht, wie es sein kann, dass ein „Trio“ über zehn Jahre lang (mindestens) zehn Morde und diverse Attentate und Banküberfälle begehen kann, ohne den Tätern auf die Spur zu kommen. Welche „schützende Hand“ aus dem Bundeskriminalamt, dem Verfassungsschutz und von V-Leuten wurde über das „Trio“ gehalten, ohne ihre Taten zu beenden?
Das von Angela Merkel 2012 auf der Trauerfeier für die vom „NSU“ Ermordeten gegebene Versprechen der „lückenlosen Aufklärung“ hat jedenfalls nicht stattgefunden. War der „NSU“ wirklich nur ein „Trio“, das mit dem Tod von Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt und der Verurteilung von Beate Tschäpe aufgelöst ist? Sind alle Helfer und und Hintermänner, also das gesamte Umfeld des „NSU“ überführt worden? Die Rolle diverser V-Leute an den (mindestens) zehn Morden wurde nicht oder nur unzureichend untersucht. Welche Schlussfolgerungen sind zu ziehen: Hat der Rechtsstaat „versagt“? Ist „Staatsversagen“ überhaupt eine Kategorie, die verwendet werden kann und darf? Diese und andere Einschätzungen und Schlussfolgerungen aus dem „NSU“-Prozess zu behandeln, besteht Gelegenheit auf der Veranstaltung mit Rechtsanwalt Mehmet Daimagüler.«