Tägliche Archive: 29. November 2018

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DER (ERSTE) AUSCHWITZ-PROZESS
UND DIE FOLGEN!

Der (erste) Auschwitzprozess begann am 20.Dezember 1963 in Frankfurt und endete mit den Urteilen am 19./20. August 1965. Angeklagt waren 22 Bewacher des Vernichtungslagers Auschwitz wegen Mordes. Nach 181 Verhandlungstagen, in denen 357 Zeugen-davon 211 Auschwitz-Überlebende-vor Gericht aussagten, wurden die Urteile gefällt. 6 Angeklagte wurden zu lebenslangem Zuchthaus verurteilt, 10 Angeklagte erhielten Freiheitsstrafen bis zu 14 Jahren, es gab 3 Freisprüche. Soweit die juristische Faktenlage. Zustande gekommen war der Prozess überhaupt nur durch die Beharrlichkeit und Hartnäckigkeit vom damaligen hessischen Generalstaatsanwalt Fritz Bauer, dem es gegen massiven Widerstand aus dem Justizapparat gelungen war, 22 Einzelverfahren zu einem großen Prozess zusammenzuführen. So wurde aus Strafsachen gegen einzelne Angeklagte der Auschwitz-Prozess. Weiterlesen