Eine Stadt solidarisch – Nazis keine Chance
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DER (ERSTE) AUSCHWITZ-PROZESS
UND DIE FOLGEN!

Der (erste) Auschwitzprozess begann am 20.Dezember 1963 in Frankfurt und endete mit den Urteilen am 19./20. August 1965. Angeklagt waren 22 Bewacher des Vernichtungslagers Auschwitz wegen Mordes. Nach 181 Verhandlungstagen, in denen 357 Zeugen-davon 211 Auschwitz-Überlebende-vor Gericht aussagten, wurden die Urteile gefällt. 6 Angeklagte wurden zu lebenslangem Zuchthaus verurteilt, 10 Angeklagte erhielten Freiheitsstrafen bis zu 14 Jahren, es gab 3 Freisprüche. Soweit die juristische Faktenlage. Zustande gekommen war der Prozess überhaupt nur durch die Beharrlichkeit und Hartnäckigkeit vom damaligen hessischen Generalstaatsanwalt Fritz Bauer, dem es gegen massiven Widerstand aus dem Justizapparat gelungen war, 22 Einzelverfahren zu einem großen Prozess zusammenzuführen. So wurde aus Strafsachen gegen einzelne Angeklagte der Auschwitz-Prozess.
Im Verlaufe des Prozesses ist es gelungen, den funktionierenden Vernichtungsapparat des deutschen Faschismus aufzuzeigen. Auschwitz ist heute in der politischen Beurteilung des Faschismus das Synonym für Holocaust und Shoa. Im Prozess gegen Josef Eichmann (11.April bis 16.Dezember 1961) hatte Hannah Arendt den Begriff der „Banalität des Bösen“ zur Definition des Handelns der am Massenmord Beteiligten geprägt. Und „ganz normale Männer“ waren es auch, die in Frankfurt angeklagt waren. Dass es nach der damaligen herrschenden Rechtssprechung nicht gelungen ist, den Angeklagten die individuelle Beteiligung an den Massenmorden nachzuweisen und sie nur als „Gehilfen“ zu verurteilen, bezeichnete Fritz Bauer als die „Tragödie“ der Auschwitz-Prozesse. Für die im Prozess aussagenden Auschwitz-Überlebenden sind die Prozesstage eine besondere physische und psychische Belastung gewesen. Sie wurden nicht nur erneut mit den erlittenen seelischen und körperlichen Demütigungen und Verletzungen konfrontiert, sondern direkt mit den Menschen, die dafür verantwortlich und die Handelnden waren. Der Wille und die Stärke, überhaupt im Prozess als Zeugin oder Zeuge aufzutreten, ist heute für uns ein Beispiel von Widerstand und Gegenwehr. Die Historikerin Irmtrud Wojak-unsere Referentin-schreibt in ihrer Einladung:“Im kommenden Dezember jährt sich zum 55.Mal die Eröffnung des Auschwitz-Prozesses. Gleichzeitig fragen wir uns, was geschieht, wenn uns die Stimmen der Opfer und Überlebenden nicht mehr begleiten. Wird es genügend Stimmen des Protestes angesichts wachsenden Rassismus und Nationalismus geben? Haben wir die Geschichte richtig interpretiert? Wird der Widerstand gegen Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit weiter wachsen und ausreichend sein, um unsere Demokratie zu sichern?“ Irmtrud Wojak wird in ihrem Vortrag aufzeigen, „wie die Zeugenaussagen der Opfer und Überlebenden von Auschwitz eine Antwort auf diese Fragen geben können. Darüber wollen wir ins Gespräch kommen. Schaue ich hin oder schaue ich weg. Mache ich mit oder treffe ich meine eigene Entscheidung!“

Die Veranstaltung vom Bochumer „Bündnis gegen Rechts“ gemeinsam mit der VHS beginnt um 19.00 am 5.Dezember 2018 im BVZ (Bildungs- und Verwaltungszentrum) Raum 1012.