Monatliche Archive: Juni 2021

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ZWANGSARBEITERLAGER IN BOCHUM – ORTE, DIE NICHT VERGESSEN WERDEN DÜRFEN

Mehr als 30.000 ZwangsarbeiterInnen waren im Zweiten Weltkrieg unter der Herrschaft der Nazi-Diktatur in Bochumer Betrieben eingesetzt. Verhaftet, geraubt und deportiert, wurden diese Menschen in den Betrieben der Eisen- und Stahlindustrie und auf den Zechen ausgebeutet und gequält. Mehr als 200 Lager und Unterkünfte gab es in Bochum über die Stadt verteilt, teilweise auf den Werksgeländen und in gesonderten Barackenünterkünften.
Einige dieser ehemaligen Standorte werden jetzt besucht:gemeinsam mit der VHS bietet das Bündnis gegen Rechts eine Fahrradtour an zu den Orten, die nicht vergessen werden dürfen. Der Besuch dieser ehemaligen Lagerplätze soll Kenntnisse vermitteln, unter welchen Bedingungen ZwangsarbeiterInnen in den Rüstungsbetrieben des „Dritten Reichs“ arbeiten mussten. Die Rüstungsproduktion des „Bochumer Vereins“ unter der Doktrin des „totalen Krieges“ ist der Hintergrund für das Schicksal der verschleppten und ausgebeuteten ZwangsarbeiterInnen. An verschiedenen Stationen wird die Geschichte der Menschen und der Lager erläutert. Die „Stolperschwelle“ im Kreisverkehr an der Kohlenstraße gehört dazu, wie auch der Gedenkort zur Erinnerung an das Außenlager des KZ Buchenwald an der Brüllstraße. Das Gelände des ehemal. Lagers „Saure Wiese“ wird angefahren, wie auch die Gedenktafel für die Ermordeten des Lagers „Mariannenplatz“. Die Radtouren schließen ein den Friedhof Höntrop (Gedenkstein für sowjetische ZwangsarbeiterInnen) und die Zeche „Fröhliche Morgensonne“. Mehr als 500 ZwangsarbeiterInnen waren dort gefangen. An den heute noch vorhandenen Gebäuden erinnert nichts an die Geschichte dieser Frauen und Männer.
Die jeweiligen historischen Hintergründe und politischen Zusammenhänge an den Orten Kohlenstraße/Brüllstraße und „Saure Wiesen“ erläutern Günter Gleising (VVN-BdA) und der Künstler Marcus Kiel, der die Gedenkorte gestaltet hat.
Dies alles findet statt am 26.Juni um 14.00 ab Jahrhunderthaus/Alleestraße.

VERSAMMLUNGSGESETZ VERHINDERN!

Am kommenden Samstag 19.6. ruft das Bochumer „Bündnis gegen das Versammlungsgesetz NRW“ zu einer Demonstration auf. Diese beginnt um 15.00 auf dem Dr.-Ruer-Platz. Warum dieser Protest? Der Entwurf der NRW-Landesregierung zum Versammlungsgesetz betrifft alle Menschen, die in Gewerkschaften, sozialen Bewegungen, Organisationen, Bündnissen ihre berechtigten Forderungen zur gesellschaftlichen Veränderung selbständig artikulieren wollen.
Kernpunkte des Gesetzes sind u.a., und diese sind auch gleichzeitig die Gründe warum der Gesetzentwurf nicht durchkommen darf:
– für die AnmelderInnen einer Versammlung besteht Kooperationspflicht, die bisher nach dem sog. Brokdorf-Urteil nur für Behörden galt
– die Pflicht zur Benennung einer Versammlungsleitung und die vorherige Benennung von OrdnerInnen wird verbindlich:dadaurch werden spontane Aktionen und Proteste erschwert
– der Versammlungsleitung wird die verpflichtung auferlegt, den friedlichen Ablauf der Versammlung zu garantieren
– der willkürliche Ausschluss von Versammlungen und Demos wird möglich
– jegliche Störung einer „gegnerischen“ Versammlung, z.B. Protest gegen NPD und AfD kann verboten werden
– unter „Militanzverbot“ wird verstanden das Auftreten in einheitlicher Kleidung (z.B. Overalls) und kann als Verbotsgrund gelten. Bei Verstößen sind Freiheitsstrafen bis zu 2 Jahren möglich
– ein umfangreicher Bußgeldkatalog regelt Verstöße gegen Vorschriften und erhöht den abschreckenden Charakter des Gesetzes:
– unterlassene Anmeldungen sind strafbar, „Verstöße“ gegen das Vermummungsverbot können mit Geld- und/oder Freiheitsstrafe geandet werden
Der Gesetzentwurf stärkt nicht das Versammlungsrecht, sondern schränkt es ein. Versammlungen werden unterschiedlos als Gefahr für die „öffentliche Sicherheit und Ordnung“ eingestuft. Protest gegen diesen Gesetzentwurf hat also viele gute Gründe.